Als ich 1994 für die Offizierslaufbahn in der Schweizer Armee vorgeschlagen wurde, musste ich einen Strafregisterauszug einreichen. Selbstverständlich musste dieser leer sein, um die Weiterausbildung antreten zu können.
Als ich mich 1995 für die Pilotenselektion bei der Schweizerischen Luftverkehrsschule der Swissair anmeldete, musste ich einen Strafregisterauszug einreichen. Selbstverständlich musste dieser leer sein, um als Linienpilot der nationalen Airline in Frage zu kommen.
Als ich 2004 in eine neue militärische Funktion eingeteilt wurde, unterzog man mich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung. Neben Angaben über meine damalige Lebensabschnittsgefährtin musste ich einen Strafregisterauszug einreichen. Selbstverständlich musste dieser leer sein, um die Funktion ausüben zu können.
Als ich 2006 die Selektion für den Wiedereintritt als Linienpilot bei Swiss bestritten habe, musste ich einen Strafregisterauszug einreichen. Selbstverständlich musste dieser leer sein, um als Linienpilot der neuen nationalen Airline genommen zu werden.
Hätte ich mich – wie ursprünglich vorgesehen – 2007 an die Rechtsanwaltsprüfung angemeldet, hätte ich einen Strafregisterauszug einreichen müssen. Selbstverständlich wäre ich nur zur Prüfung zugelassen worden, wenn dieser leer ist.
Das sind nur fünf Beispiele aus meiner Erfahrung, in welchen eine weisse Weste verlangt wurde. Zu Recht. Mich beruhigt es nämlich zu wissen, dass es sich auszahlt, ein unbescholtener, dem Recht folgender Bürger zu sein. Das ist meiner Meinung nach auch ein wesentliches Merkmal einer zivilisierten Gesellschaft. Gerade in Führungsfunktionen ist so etwas unumgänglich. Wie soll ein Chef, der sich bewusst eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht hat, ernsthaft von seinen Untergebenen fordern, dass Sie sich rechtmässig verhalten? Ich weiss es nicht.
Nun stellt sich mir aber die Frage, was Leute machen bzw. erreichen können, wenn sie sich bewusst eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gemacht haben? Die Antwort ist einfach und seit kurzem offiziell: sie werden Spitzenbeamten:
Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Raymond Cron, wurde vom Basler Strafgericht
-der mehrfachen Veruntreuung,
– der ungetreuen Geschäftsbesorgung, und
– der mehrfachen Urkundenfälschung
schuldig gesprochen. Das Gericht beurteilte das Verschulden Crons als schwer, der Deliktsbetrag belief sich auf CHF 137’000.
So weit so schlecht. In der Schweiz schaffen wir es immer wieder zu zeigen, was für eine Bananenrepublik wir in Tat und Wahrheit sind (der Herbst 2001 lässt grüssen…). Unsere ach-so-hoch-gejubelte Demokratie, welche wir den diktatorischen, menschenrechts- und volksentscheidmissachtenden Gebilden UNO und EU beibringen wollen, wird von unseren selbstherrlichen Politikern, denen jeglicher Leistungsausweis fehlt, ausgehebelt. In einem Land, in welchem zahlreiche Funktionen und Berufe mit einem Strafregistereintrag nicht ausgeübt werden können, stellt sich der für Cron verantwortliche Bundesrat Leuenberger schützend vor den Geständigen (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was nichts daran ändert, dass Cron die Taten begannen hat, denn er hat sie zugegeben. Bis zur Rechtskraft ist nur deren rechtliche Qualifikation und allenfalls das Strafmass offen):
Bundesrat (und Jurist!) Leuenberger hat – der offiziellen Pressemitteilung zufolge – "das heutige Urteil des Basler Strafgerichtes gegen Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), zur Kenntnis genommen." Aha. Er nimmt dazu wie folgt Stellung:
"Das Urteil bestätigt, was Raymond Cron selber schon öffentlich gesagt hat: Er hat an seinem früheren Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft einen Fehler gemacht. Für diesen Fehler ist er nun bestraft worden. Das öffentliche Verfahren, das ihn als Angeklagten in den Mittelpunkt stellte, bedeutete als solches eine weitere Belastung für ihn. Wer für einen Fehler gebüsst hat, wie es das Gesetz vorsieht, soll dafür nicht ein zweites Mal am Arbeitsplatz bestraft werden.
Raymond Cron hat in den letzen drei Jahren als BAZL-Direktor sehr gute Arbeit geleistet und dieses Bundesamt erfolgreich reorganisiert. Das wird auch allgemein anerkannt. Er hat deswegen mein Vertrauen und bleibt im Amt. Ich habe den Bundesrat bereits darüber informiert."
Schön zu wissen, dass ich – falls ich einmal wider erwarten straffällig werden würde – zwar meine Pilotenlaufbahn, meinen Offiziersgrad und meine militärische Funktion an den Nagel hängen müsste und auch nicht mehr Rechtsanwalt werden könnte. Als Spitzenbeamte käme ich – mindestens im Departement Leuenberger – dennoch in Frage.
Schön zu wissen, dass die Schweizer Zivilluftfahrt von Leuten wie Leuenberger und Cron geführt wird, weil sich dann die Frage, weshalb wir in der Branche allerorts hausgemachte Probleme haben, erübrigt…
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